Abschluss einer Unfallversicherung
Für Arbeitnehmer in der Vereinsarbeit gilt das Gesetz vorn 10. April 1971 über Arbeitsunfälle. Seit dem 1. Januar 2022 muss Ihr Verein bei einem zugelassenen Versicherungsgeber eine Arbeitsunfallversicherung abschließen.
Online-Instrumente
Seit dem 1. Januar gilt eine neue Regelung für die Vereinsarbeit, so dass Ehrenamtliche, die im Sportsektor und im soziokulturellen Sektor ihr Bestes geben möchten, auch in der Zukunft etwas finanziell dazuverdienen können.
Für die neue Regelung der Vereinsarbeit, die nun Article 17 heißt, hat das LSS einige Online-Instrumente ausgearbeitet, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Vereinsarbeitern bestimmte Vorteile bieten sollen. So sollen sie es leichter machen, den Vereinsarbeiter zu registrieren, während Vereinsarbeiter dann wieder auf einfache Weise die Zahl ihrer geleisteten Stunden prüfen können.
Melden in Dimona (auch rückwirkend)
Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Dimona – die Meldung, mit welcher der Dienstantritt eines Arbeitnehmers dem LSS mitgeteilt wird – jetzt einen Code für Vereinsarbeiter vorsieht. Hierdurch können Sportvereine Ehrenamtliche als Vereinsarbeiter melden.
Das neue System des Article 17 (Vereinsarbeit) trat bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Arbeitgeber, die in den letzten Monaten die Vereinsarbeit genutzt haben, müssen die erbrachten Leistungen jetzt rückwirkend in Dimona melden.
Eine Organisation, die noch nie zuvor jemanden eingestellt hat, soll sich zunächst beim LSS über den Onlinedienst Wide melden (“identifizieren lassen”).
Stundenzahl prüfen
Für Arbeitnehmer hat das LSS den Onlinedienst Vereinsarbeit entwickelt. In dieser Anwendung können Vereinsarbeiter prüfen, wieviel restliche Stunden Vereinsarbeit sie noch haben.
Der Zähler wird durch die Daten von Dimona gespeist. Während der ersten Wochen ist es möglich, dass die Zahl der Stunden nicht stimmt, da Vereine immer noch dabei sind, die vor dem 7. April erbrachten Leistungen zu melden.
Die Anwendung Vereinsarbeit ist ein gesicherter Onlinedienst. Die Meldung geschieht mittels des elektronischen Personalausweises (eID), itsme oder eines einmaligen Codes über eine Handy-App.
Was ist Article 17 (Vereinsarbeit)?
Gemäß den erneuerten Regeln zur Vereinsarbeit dürfen Organisationen des Sportsektors und des soziokulturellen Sektors Arbeitnehmer einstellen, ohne Sozialbeiträge zahlen zu müssen. Die Zahl der Stunden, die ein Vereinsarbeiter kraft dieser Gunstregelung leisten darf, ist pro Quartal und pro Jahr begrenzt.
Wieviele Stunden dürfen geleistet werden?
- Im soziokulturellen Sektor : 300 Stunden jährlich und höchstens 100 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal können Sie höchstens 190 Stunden arbeiten.
- Im Sportsektor : 450 Stunden jährlich und höchstens 150 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal können Sie höchstens 285 Stunden arbeiten (Sommerlager, …).
- Studenten können ebenfalls Vereinsarbeit leisten. Sie dürfen zu den 475 Stunden an Studentenarbeit weitere 190 Stunden Vereinsarbeit kumulieren.
Steuerlicher Aspekt
Ein Maximalbetrag von 7.460€ gilt für die Einkommen in 2024.
Aus steuerlicher Sicht wird unter der Rubrik „verschiedene Einkommen“ ein Steuersatz von 10% angewandt, unter der Bedingung das die maximale Stundenanzahl (pro Trimester und Jahr) der geleisteten Arbeit und der Maximalbetrag nicht überschritten werden. Sobald eine dieser Bedingungen überschritten werden zählen diese Einnahmen als Berufseinkommen und werden entsprechend diesem Steuersatz versteuert.
Weitere Informationen
- Sämtliche Informationen über die Onlinedienste Wide und Dimona finden Sie unter socialsecurity.be/Unternehmen .
- Die speziell dafür angelegte Webseite des FÖD Finanzen bietet viele nützliche und aktuelle Informationen zum Thema Vereinsarbeit, auch in deutscher Sprache: https://vereinsarbeit.be/de/
- Genaue Infos zur neuen Regelung finden Sie in deren PDF-Dokument des FÖD Finanzen.