Die gesetzlich verpflichtenden Versicherungen
Einige Versicherungen muss jeder Verein und Verband laut Gesetz abgeschlossen haben. Dazu zählen:
- Arbeitsunfallversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gefährdungshaftung
- KFZ Versicherung
- Rechte der Freiwilligen & ehrenamtliche Tätigkeit (Gesetz vom 03/07/2005)
- Vereinsarbeit, bezahlte Nebentätigkeit (natürlich nur, wenn der Verein dies nutzt)
Die nicht gesetzlichen Versicherungen
Hierbei handelt es sich nicht um verpflichtende, aber dringend empfehlenswerte Versicherungen:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Feuerversicherung
- Unfallversicherung (Körperschäden)
- Verwaltungsratshaftpflichtversicherung
- Reiseversicherung
- Sachschäden Versicherung (Allrisk)
LOS Angebot
Der Leitverband für Sport bietet seinen Mitgliedern ein Kollektivversicherung-Angebot für die Police „Haftung der Verwalter einer VoG“ an.
Infos Gesetzliche Versicherungen
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Welche Vereinigungen sind von der Gesetzgebung (Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit) betroffen?
- Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Faktische Vereinigungen, die mindestens eine Person unter Arbeitsvertrag führen
- Faktische Vereinigungen, die keine Personen unter Arbeitsvertrag führen, jedoch als Unterteilung einer Rechtsperson oder Vereinigung angesehen werden können (Pfadfinder, Rotes Kreuz …)
- Körperschaften des öffentlichen Rechtes: Gemeinden, ÖSHZ …
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Was besagt das Gesetz vom 03/07/2005 für Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit?
Die Vereinigung haftet zivilrechtlich für die Schäden, die durch einen freiwilligen Mitarbeiter verursacht wurden (außer im Falle von mutwilliger Täuschung, schwerwiegendem Fehler, leichtem gewohnheitsmäßigen Fehler).
Zu der Verpflichtung der VoG, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, hat der königliche Ausführungserlass vom 19. Dezember 2006 folgende zu versichernde Beträge festgelegt:
- Körperschäden: 20.787.293,44€ (indexiert für Januar 2021 = 26.609.600,40€)
- Sachschäden: 1.039.364,67€ (indexiert für Januar 2021 = 1.330.480,02€)
Der König kann durch Königlichen Erlass (K.E.) die Deckung ausweiten.
Dazu zählen nicht:
- grobe Fahrlässigkeit – arglistige Täuschung
- Schäden, die der Organisation entstehen (Prinzip der Haftpflicht, Eigenschäden immer ausgeschlossen)
- Schäden, verursacht durch Aufzüge
- Haftpflicht der Verwaltungsratsmitglieder der Rechtspersonen
Diese gesetzliche Versicherung deckt konkret die Haftpflicht der Organisation auf Grund von Handlungen des Freiwilligen. Der Freiwillige muss eindeutig als Verantwortlicher des Schadens identifiziert werden.
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Vereinsarbeit – bezahlte Nebentätigkeit
Betrifft Sportvereine, die Trainer, Betreuer, Animator, Schiedsrichter, Platzwart…zeitlich definiert, unter dem Statut der Vereinsarbeit einstellen
Diese Police umfasst folgende Garantien:
- außervertragliche Haftpflicht
- Körperschäden infolge von Unfällen
- Berufskrankheiten
Infos empfohlene Versicherungen
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Die "Allgemeine Haftpflichtversicherung" sollte Folgendes decken und berücksichtigen:
- die Haftpflicht der Vereinigungen, deren Organe, Verwalter, Beauftragten und Freiwilligen sowie die Haftpflicht auf Gebäude, Material, Geräte, usw.
- die leichten, gewohnheitsmäßigen Fehler
- die Körper- und Sachschäden, die an Drittpersonen verursacht worden sind.
- Nahrungsmittelvergiftung beim Essen.
- zivilrechtlicher / strafrechtlicher Beistand.
- jährliche bzw. zeitbegrenzte Verträge.
- möglicher Zusatz: Rechtsschutz.
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Feuerversicherung
Dies ist keine Pflichtversicherung, aber zu empfehlen. Die Versicherungsbestimmungen sind gesetzlich geregelt.
Welche Fragen sind zu beachten?
- Bin ich Eigentümer oder Mieter?
- Wert der Immobilie festlegen, den Inhalt dabei nicht vergessen.
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Unfallversicherung für Körperschäden
- sollte körperliche Schäden der Mitglieder während der Aktivität decken.
- Wahl zwischen Pauschaldeckung oder in Anlehnung an Arbeitsunfallgesetzgebung (Gesetz vom 10/04/1971)
- mögliche Deckungen: Todesfall – dauerhafte/zeitbegrenzte Invalidität – medizinische Kosten
- jährliche oder zeitbegrenzte Verträge
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Verwaltungsratshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung existiert, damit man auch die Freiwilligen schützt, die sich für die Verwaltung der VoG einsetzen.
- Die VoG der Versicherungsnehmer.
- Die Versicherten sind Einzelpersonen, die als Verwalter tätig sind.
- Die Deckung umfasst Verwaltungsfehler (keinen willkürlichen Betrug oder sonstige strafbare Handlungen)
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Reiseversicherung
- Reisen und Ausflüge im In- oder Ausland sind oft an eine Beistandsversicherung gekoppelt.
- Reisen außerhalb Europas haben oft einen Prämienzuschlag zur Folge.
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Sachschäden Versicherung – Allrisk
Hier sind z.B. Schäden an PC, Laptop, … gemeint. Diebstahlrisiko ist auch möglich.
Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen ohne Gewähr veröffentlicht sind. Es handelt sich nicht um rechtsverbindliche Informationen.
Wir empfehlen sich zusätzlich beim Versicherungsmakler bzw. Versicherungsinspektor des Vereins/Verbands/Organisation spezifische Informationen einzuholen.