Ab dem 31. Dezember 2024 gilt das Rauchverbot auf allen Sportplätzen. Dies umfasst alle Bereiche, in denen Sport ausgeübt oder beobachtet wird, sowie die umliegenden Zuschauerbereiche.
Sollte ihr Verein Besitzer einer Sportinfrastruktur sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem neuen Gesetz auseinander zu setzen und die Maßnahmen umzusetzen. Sind Sie Mieter oder Nutzer einer Sportinfrastruktur, sollten Sie beim Vermieter nachfragen, wie die Regelungen in der Infrastruktur umgesetzt werden. Sie können sich gerne auch an LOS wenden, falls Hilfe benötigt wird oder Fragen bestehen.
Ziele der neuen Maßnahmen
Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die gesundheitliche Belastung durch Tabakrauch zu verringern und die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere die von Kindern, zu schützen.
Laut der Stiftung gegen den Krebs raucht in unserem Land immer noch fast ein Viertel der Bevölkerung, mit den bekannten Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Rauchen ist nach wie vor die häufigste vermeidbare Krebsursache, und jeden Tag sterben 40 Belgier*innen (d. h. 14 000 pro Jahr) daran, während weitere 300 000 an tabakbedingten Krankheiten leiden. Diese Zahlen zu senken ist ein Kernstück unserer gemeinsamen Aufgaben.
Umsetzung
Es ist wichtig zu beachten, dass das Verbot dauerhaft gilt, auch bei privaten Feiern und außerhalb der Öffnungszeiten. Es bezieht sich auf den Ort selbst und nicht auf Öffnungszeiten oder Aktivitäten. Die Beschränkung beginnt am offiziellen Eingang zur Infrastruktur (Eingangstor, Eingangsschild, Zaun, …). Wenn es keinen offiziellen Eingang gibt, kann der Betreiber einen Startpunkt festlegen, indem er das Verbot kennzeichnet. Alle weiteren Informationen dazu sind hier zu finden.
Das Rauchverbot muss deutlich und ausreichend gekennzeichnet werden. Dementsprechende Kits mit Schildern, Schablonen oder Aufklebern sind hier zu finden und bestellbar.
Betroffene Produkte
Alle Tabak- und ähnlichen Produkte, die zum Rauchen bestimmt sind, sind ebenfalls von dem Verbot betroffen, einschließlich elektronischer Zigaretten (mit oder ohne Nikotin) und pflanzlicher Rauchprodukte.
Ausnahmen
Für dieses Verbot gelten einige Ausnahmen:
- Offene Terrassen von Horeca-Restaurants, die sich auf Sportplätzen befinden, sind nicht betroffen.
- Für Musikfestivals, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen auf einem Sportplatz stattfinden, können Sonderregelungen getroffen werden.
- Es können Raucherzonen eingerichtet werden, die klar abgegrenzt und vor Blicken geschützt sind. Diese Zonen müssen Belästigungen durch Rauch vermeiden und dürfen keine Durchgangszonen sein.
Sanktionen
Verstöße gegen die neuen Regeln können zu Geldstrafen oder sogar zur vorübergehenden Schließung des Ortes führen.
Zusätzliche Informationen
Bei Fragen zu diesen Rechtsvorschriften können Sie sich unter folgender Adresse an die SPF (Santé publique, Sécurité de la Chaîne alimentaire et Environnement) wenden: apf.inspec@health.fgov.be.
Weitere Informationen zur Aufklärung und Unterstützung bei der Raucherentwöhnung finden Sie unter:
Wir möchten Sie ermutigen, diese Informationen an die Mitglieder Ihres Vereins weiterzugeben. Auch das Ethik-Netzwerk (ADEPS) lädt alle Clubs dazu ein, sich dieser Bewegung anzuschließen und die Charta „Generationen ohne Tabak“ zu unterzeichnen.