Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht einerseits eine Rückerstattung von sportmedizinischen Ausgaben der Athlet:innen (Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Ernährungsberatung und Sportpsychologie) vor. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Kaderstatus der Sportler:innen (s. Bild unten) und kann über LOS abgerechnet werden. Anderseits beteiligt sich das Ministerium an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die in Belgien anerkannten Leistungszentren. Außerdem sieht das Ministerium eine finanzielle Unterstützung für B- und A-Kader-Athlet:innen vor.
Der Leitverband des Ostbelgischen Sports (LOS) fördert die Kaderathlet:innen und Mitglieder der Sportabteilungen des Förderzentrums unter anderem durch das Training im Förderzentrum und die sportartspezifischen Dienstleistungen.
Darüber hinaus hat LOS ein sportmedizinisches Netzwerk ins Leben gerufen, welches von den Kaderathlet:innen in Anspruch genommen werden kann. Die Kaderathlet:innen können zudem auch den Kraftraum des Institut Royal Militaire d’Education Physique (IRMEP) kostenlos nutzen.
Überblick der Förderungen
Abrechnung der sportmedizinischen Dienstleistungen über LOS
Bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kaderstatus bzw. des Förderzeitraums können Kaderathlet:innen ihre Abrechnung bei LOS einreichen. Dazu benötigen sie Kopien der Rechnungen der sportmedizinischen Leistungen sowie die Belege der Rückerstattung dieser Leistungen durch die Krankenkasse. Zusammen mit dem Formular zur Auslagenentschädigung (s. Downloadbereich unten) schickt der/die Athlet:in die Unterlagen zu. LOS überweist dem/der Athlet:in den Betrag.
Was braucht es?
- Kopie(n) der Originalrechnung(en)
- Beleg(e) der Rückerstattung dieser Leistung(en) durch die Krankenkasse
- Ausfüllen und Unterzeichnen der Auslagenentschädigung
- Versenden der Unterlagen an alfred.deneffe@los-ostbelgien.be und einer der beiden Leistungssport-Koordinatoren in Kopie.
Bis wann?
- Bis spätestens 1 Monat nach Ablauf des Kaderstatus bzw. des Förderzeitraums. Läuft der Kaderstatus am 31. August aus, dann ist dies bis zum 30. September möglich. Lauft der Förderzeitraum am 31. Dezember ab, ist es bis zum 31. Januar möglich.