Sportmedizinische Unterstützung

Die Kaderathlet:innen Ostbelgiens erhalten von Seiten des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanzielle und von dem Leitverband des Ostbelgischen Sports sportmedizinische Unterstützungen.

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht einerseits eine Rückerstattung von sportmedizinischen Ausgaben der Athlet:innen (Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Ernährungsberatung und Sportpsychologie) vor. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Kaderstatus der Sportler:innen (s. Bild unten) und kann über LOS abgerechnet werden. Anderseits beteiligt sich das Ministerium an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die in Belgien anerkannten Leistungszentren. Außerdem sieht das Ministerium eine finanzielle Unterstützung für B- und A-Kader-Athlet:innen vor.

Der Leitverband des Ostbelgischen Sports (LOS) fördert die Kaderathlet:innen und Mitglieder der Sportabteilungen des Förderzentrums unter anderem durch das Training im Förderzentrum und die sportartspezifischen Dienstleistungen.

Darüber hinaus hat LOS ein sportmedizinisches Netzwerk ins Leben gerufen, welches von den Kaderathlet:innen in Anspruch genommen werden kann. Die Kaderathlet:innen können zudem auch den Kraftraum des Institut Royal Militaire d’Education Physique (IRMEP) kostenlos nutzen.

Überblick der Förderungen

Abrechnung der sportmedizinischen Dienstleistungen über LOS

Bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kaderstatus bzw. des Förderzeitraums können Kaderathlet:innen ihre Abrechnung bei LOS einreichen. Dazu benötigen sie Kopien der Rechnungen der sportmedizinischen Leistungen sowie die Belege der Rückerstattung dieser Leistungen durch die Krankenkasse. Zusammen mit dem Formular zur Auslagenentschädigung (s. Downloadbereich unten) schickt der/die Athlet:in die Unterlagen zu. LOS überweist dem/der Athlet:in den Betrag.

Was braucht es? 

Bis wann? 

  • Bis spätestens 1 Monat nach Ablauf des Kaderstatus bzw. des Förderzeitraums. Läuft der Kaderstatus am 31. August aus, dann ist dies bis zum 30. September möglich. Lauft der Förderzeitraum am 31. Dezember ab, ist es bis zum 31. Januar möglich.