Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht einerseits eine Rückerstattung von sportmedizinischen Ausgaben der Athlet:innen (Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Ernährungsberatung und Sportpsychologie) vor. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Kaderstatus der Sportler:innen (s. Bild unten). Anderseits beteiligt sich das Ministerium an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die in Belgien anerkannten Leistungszentren. Außerdem sieht das Ministerium eine finanzielle Unterstützung für B- und A-Kaderathleten vor.
Der Leitverband des Ostbelgischen Sports (LOS) fördert die Kaderathlet:innen und Mitglieder der Sportabteilungen des Förderzentrums unter anderem durch das Training im Förderzentrum und die sportartspezifischen Dienstleistungen.
Darüber hinaus hat LOS ein sportmedizinisches Netzwerk ins Leben gerufen, welches von den Kaderathlet:innen in Anspruch genommen werden kann. Die Kaderathlet:innen können den Kraftraum des Institut Royal Militaire d’Education Physique (IRMEP) kostenlos nutzen.
Überblick der Förderungen
Abrechnung der sportmedizinischen Dienstleistungen
Beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kaderstatus müssen die Sportfachverbände des/der jeweiligen Kaderathleten/Kaderathletin einen schriftlichen Antrag samt Belegen beim Fachbereich Sport einreichen. Zuvor müssen die Belege der Beratung bei der Krankenkasse der Athlet:innen eingereicht worden sein. Zusammen mit dem Rückerstattungsbeleg der Krankenkasse kann eine Mail an roland.limbourg@dgov.be versendet werden, in der u.a. auf Artikel 4 des Sportdekrets zur Förderung von Kaderathlet:innen hingewiesen und die Anschrift sowie Kontonummer des Verbandes hinzugefügt wird. Der Kaderstatus deckelt das Budget pro Jahr.