Die Reform des Wirtschaftsgesetzbuches und des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der VoGs. So auch auf die Verantwortungen der Verwalter der VoG.
Zwei konkrete Beispiele:
- Für die Verwalter einer VoG gelten nun die gleichen Haftungen wie für die Unternehmensverwalter. Sollten Sie haftbar gemacht werden, müssen sie die Kosten Ihrer Verteidigung vor Gericht und die Verfahrenskosten tragen, die Geschädigten entschädigen, usw.
- Die Verwalter können für ein Verschulden eines anderen Verwalters haftbar gemacht werden. Allerdings können sie von dieser gesamtschuldnerischen Haftung befreit werden.
Um die Ehrenamtlichen, die sich um die Verwaltung des Vereins kümmern zu schützen hat LOS für seine Mitglieder mit unserem Partner Ethias AG eine Kollektivversicherung „Haftung der Verwalter einer VoG“ in die Wege geleitet.
Das Angebot
Mittels einer jährlichen Prämie von 90€ plus 9,25% Steuer, also 98,33€ Gesamtkosten können LOS-Mitglieder von den Vorteilen einer solchen profitieren (Stand August 2021). Es genügt per Mail das Einverständnis zum Kollektivbeitritt mitzuteilen.
Bitte nicht vergessen die genauen Vereinsdaten sowie Deine Funktion und Eigenschaft im Verein mitzuteilen. Im Anschluss erhält der Verein eine Zahlungsaufforderung.
Pro Verein ist ein maximal Garantiebetrag von 125.000€ seitens Ethias AG vereinbart.
Alle weiteren Infos findet ihr in der vollständigen Versicherungspolice im Downloadbereich. Außerdem findet man auf der Ethias Webseite noch interessante Informationen
Für zusätzliche Fragen steht unser Kollege Alfred Deneffe gerne zur Verfügung.