Inklusive Ferien- und Freizeitprojekte gesucht!
Viele Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder mit Beeinträchtigungen die Sport-, Ferien- und Freizeitaktivitäten gemeinsam mit nicht behinderten verbringen können. Das hat sich die Stiftung INKLUSION zu Herzen genommen und möchte das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung fördern.
So hat der Verwaltungsrat der Stiftung beschlossen in diesem Jahr ein oder zwei Projekte von inklusiver Ferien- oder Freizeitgestaltung finanziell zu unterstützen. Gemeint sind bestehende, reguläre Ferien- und Freizeitangebote, wenn diese inklusiv gestaltet werden.
Welche Projekte sind gemeint?
Förderung von inklusiven Ferien- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen.
Inklusion im Bereich Freizeit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen bei den bestehenden Ferien- oder Freizeitangeboten gemeinsam mit Menschen ohne Beeinträchtigungen aktiv und gleichberechtigt mitmachen können. Dies setzt voraus, dass im Bedarfsfall, entsprechend der individuellen Fähigkeiten der Kinder bzw. Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, Anpassungen an den Angeboten vorgenommen werden, dass wenn nötig, organisatorische und räumliche Vorkehrungen vorgesehen werden müssen.
Ebenso kann bei gewissen Aktivitäten ein Mehr an Unterstützung und Begleitung erforderlich sein, sodass ein zusätzlicher Begleiter (Gruppenleiter, Student, Ehrenamtlicher) benötigt wird. Und genau dafür wird die Stiftung eine finanzielle Unterstützung gewähren.
Was und wie wird gefördert?
- Die Förderung ist vorgesehen für Mehrkosten in der Begleitung und Unterstützung. Die Stiftung gewährt keine Gelder für Ausstattungs- und Infrastrukturkosten.
- Interessierte Veranstalter erhalten den Antragsbogen über Stiftung-inklusion@outlook.com. Bewerbungen sind auch bei dieser E-Mail-Adresse einzureichen bis zum 05. Juli 2024.
- Die Bewerbungen werden von einer Fachjury sorgfältig auf ihre tatsächliche Umsetzung der Inklusion geprüft, gegebenenfalls auch mit einem Besuch vor Ort, um sich von der Qualität des Angebots überzeugen zu können.
Zur Stiftung Inklusion
Die Stiftung ist eine durch Kgl. Erlass vom 18.09.2016 gesetzlich anerkannte gemeinnützige Stiftung. Sie hilft, wenn sich Menschen mit Beeinträchtigung in Ostbelgien in akuten sozialen Situationen befinden und eine Unterstützung benötigen. Und wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Wenn beispielsweise in einer Familie ein Kind mit Beeinträchtigung geboren wird und die Eltern aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen in eine finanzielle Notsituation geraten. Oder, wenn betroffene Personen, die bei der Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln, nach der Bezuschussung durch die DSL, die verbleibende Eigenbeteiligung nicht stemmen können.
Jährlich hilft die Stiftung INKLUSION in vier bis fünf solchen und ähnlichen Situationen.
Bei größeren Beträgen wendet sich die Stiftung verschiedentlich auch an Service-Clubs. So konnten kürzlich gemeinsam mit dem Lions-Club St. Vith und dem Vis-A-Vis Club die Kosten für ein teures Hilfsmittel für einen Jungen mit großem Unterstützungsbedarf aufgebracht werden.
Ansprechpartner ist die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Ihre Mitarbeiter sind vor Ort tätig und spüren, wenn der Schuh irgendwo drückt. Sie besprechen die Situation vertraulich und übermitteln die Anfrage an die Stiftung.
Die Stiftung hilft unbürokratisch und vertraulich
Die Stiftung wird durch einen Verwaltungsrat geleitet. Die Verwaltungsratsmitglieder der Stiftung sind allesamt ehrenamtlich tätig. Helmut HEINEN, Präsident; Reiner LANGER, Kassierer und Josiane FAGNOUL, Schriftführerin, bilden das Präsidium, das für die Ausführung zuständig ist. Weitere Verwaltungsratsmitglieder sind: Dieter KELLER, St. Vith; Gerd MELCHIOR, Büllingen; Helmut PIEPER, Eupen; Renaud RAHIER, Hergenrath; Henri REUL, Kelmis; Marvin SOUREN, Eupen; Doris WERTZ, Eupen, Ilse WILLEMS, Weywertz.